„Merkblatt Selbsttests“ des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus für Eltern

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
 
in der Woche vom 12. bis 16.04.2021 findet der Unterricht, wie auch vor den Osterferien, in zwei Schichten statt. Die Lerngruppe und auch die Unterrichtszeiten Ihres Kindes bleiben unverändert.
 
Bitte lesen Sie die „Informationen zu den Covid-19-Tests an bayerischen Schulen“ aufmerksam durch.
 
Die bedeutsamste Änderung besteht darin, dass Schüler*innen nur noch mit einem aktuellen, negativen Covid-19-Test am Unterricht teilnehmen dürfen. Dadurch wird die von ihnen vor den Osterferien erteilte Genehmigung zur Selbsttestung nichtig:
 
Schicken Erziehungsberechtigte ihre Kinder ohne offiziell, extern erbrachten negativen Testnachweis (z.B. aus der Apotheke oder einem Testzentrum) in die Schule, ist angesichts der zwingenden infektionsschutzrechtlichen Vorgaben der 12. BayIfSMV davon auszugehen, dass die Erziehungsberechtigten mit der Durchführung einer Selbsttestung in der Schule einverstanden sind. Sollten Erziehungsberechtigte dies nicht sein, haben sie der Testung ausdrücklich schriftlich zu widersprechen. Ein Schulbesuch ist in diesem Fall nicht möglich.
 
Liegt kein negativer PCR- bzw. POC-Antigen-Schnelltest vor und wird die Durchführung eines Selbsttests in der Schule verweigert, dürfen die Schülerinnen und Schüler nicht am Präsenzunterricht teilnehmen und müssen das Schulgelände verlassen. Für Schülerinnen und Schüler ist – soweit erforderlich – bis zum Eintreffen eines Erziehungsberechtigten die Aufsicht sichergestellt; eine Teilnahme an schulischen Ganztagsangeboten bzw. der Mittagsbetreuung ist nicht möglich.
 
Weitere Folgen für die Teilnahme am Unterricht: Schülerinnen und Schüler, die kein negatives Testergebnis vorweisen können und nicht zur Durchführung eines Selbsttests in der Schule bereit sind, bzw. Schülerinnen und Schüler, welche aufgrund einer individuell beurteilten Gefährdung von der Teilnahme am Präsenzunterricht beurlaubt sind, erfüllen ihre Schulbesuchspflicht durch die Wahrnehmung von Angeboten (Wochenarbeitsplan) im Distanzlernen; ein Anspruch auf bestimmte Angebote (z.B. gesonderter Unterricht über MS-Teams) besteht nicht.
 
Die Schule ist sehr gut auf Ihre Kinder und die Anleitung der Tests für die Kinder vorbereitet. Nur durch die Testungen kann der Unterricht weiterhin stattfinden.
 
Ich wünsche uns allen einen guten Schulstart am Montag, der bei einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus sicherlich gelingen wird.
 
Mit besten Grüßen
Stefanie Backu
Rektorin