Über Stefanie Backu

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Informationen zum Schulbeginn im September

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

nach einigen für Sie alle hoffentlich erholsamen, gesunden Sommerwochen, wird die Schule am 14.09.2021 wieder starten.

Wichtige Informationen hierzu können Sie den beiden Elternbriefen entnehmen.

Elternbrief_2.-4. Kl._erster Schultag

Elternbrief 1. Kl. erster Schultag

Mit herzlichen Abschiedsgrüßen

Ihre Stefanie Backu

Informationen zum Schulbeginn im September2021-08-03T08:41:11+02:00

Änderung zur Umsetzung der Maskenpflicht

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

wie Sie bereits aus Medienberichten erfahren haben, ergeben sich Änderungen zur Umsetzung der Maskenpflicht an Bayerischen Schulen.

Erfreulicherweise sinken die Infektionszahlen in Bayern weiterhin, die bayernweite Sieben-Tage-Inzidenz ist zuletzt unter 20 gefallen. Sie liegt damit so niedrig wie zuletzt Anfang Oktober 2020.

Nach entsprechenden Beratungen im Ministerrat gilt daher bezüglich der Maskenpflicht an den Schulen in Bayern, dass ab sofort auf das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bzw. eines Mund-Nasen-Schutzes im Freien (z. B. auf dem Pausenhof) unabhängig von der Inzidenz verzichtet werden kann. Im Übrigen gelten die bisherigen Regelungen unverändert fort.

Der Rahmenhygieneplan Schule wird derzeit in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium angepasst.

Mit sonnigen Grüßen

Ihre Stefanie Backu

Änderung zur Umsetzung der Maskenpflicht2021-06-16T10:34:39+02:00

Bundesnotbremse – Informationen aus dem Bayerischen Staatsministerium

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

dem angehängten Schreiben des Ministeriums für Unterricht und Kultus können Sie wichtige Informationen zu den Auswirkungen der Änderung des 4. Bevölkerungsschutzgesetzes (Bundesnotbremse) entnehmen.

KMS an alle Schulen_Auswirkungen IfSG 28.4.2020

Die Klassenleitung Ihres Kindes wird Sie informieren, sofern an unserer Schule – abhängig von den Inzidenzwerten in München- ein Wechsel der Unterrichtsform (Präsenzunterricht/Distanzunterricht) stattfindet.

Bleiben Sie gesund!

Mit besten Grüßen

Stefanie Backu

Rektorin

Bundesnotbremse – Informationen aus dem Bayerischen Staatsministerium2021-04-29T12:21:15+02:00

Unterrichtsbetrieb ab 26.04.2021

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

der offizielle Sieben-Tage-Inzidenzwert laut RKI vom Freitag ist entscheidend für die Art des Unterrichtsbetriebes in der darauf folgenden Woche.

Relevant ist dabei der Standort der Schule, nicht der Wohnort der Schülerinnen und Schüler. Das RKI hat heute für die Landeshauptstadt München einen Inzidenzwert von 148,2 veröffentlicht. Für die Unterrichtsorganisation an allen Schulen der Landeshauptstadt München gelten somit in der kommenden Schulwoche vom 26.04. bis 30.04.2021 die Vorgaben des o.g. KMS für einen Inzidenzwert über 100.

Dies heißt verkürzt ausgedrückt:

Auch in der kommenden Woche findet der Unterricht für alle 1. – 3. Klassen in Distanzform statt.

Die 4. Klassen verbleiben unverändert im Präsenz-Schichtunterricht.

Ich wünsche Ihnen ein sonniges Wochenende.

Bitte bleiben Sie gesund!

Ihre Stefanie Backu

Unterrichtsbetrieb ab 26.04.20212021-04-23T13:40:41+02:00

Regelung zum Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen (Stand 21.04.2021)

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

die Regelungen zum Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Schulen wurden erneut angepasst. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus.

2021_04_21_Merkblatt zum Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen

Mit freundlichen Grüßen

Stefanie Backu

Regelung zum Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen (Stand 21.04.2021)2021-04-23T13:33:39+02:00

Unterrichtsbetrieb ab 19.04.2021

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

die offizielle Festlegung des Distanzunterrichts für die Stadt München ist erfolgt:

Inzidenzfestlegung „über 100“

Es findet an den 4. Klassen der Grundschule, der Jahrgangsstufe 11 an Gymnasien und Fachoberschulen sowie in Abschlussklassen Wechsel- beziehungsweise Präsenzunterricht mit Mindestabstand von 1,5 Metern statt. An allen übrigen Schularten und Jahrgangsstufen findet Distanzunterricht statt.
Für den Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand von 1,5 Metern haben die Schülerinnen und Schüler zu Beginn des Schultages über ein schriftliches oder elektronisches negatives Ergebnis eines PCR- oder POC-Antigentests zu verfügen und dieses auf Anforderung vorzuweisen oder müssen in der Schule unter Aufsicht einen Selbsttest mit negativem Ergebnis vorgenommen haben. Die dem Testergebnis zu Grunde liegende Testung darf nicht länger als 24 Stunden zurückliegen. Die Testpflicht gilt mindestens zweimal wöchentlich.

Die jeweilige Unterrichtsform wird jeden Freitag für die kommende Schulwoche festgelegt, auch wenn sich der Inzidenzwert während der Woche ändert. Für die Schulwoche vom 19. bis 23. April 2021 gelten demnach die Vorgaben für einen Inzidenzwert von über 100.

Dies heißt verkürzt ausgedrückt:

In der kommenden Woche findet der Unterricht für alle 1. – 3. Klassen in Distanzform statt.

Die 4. Klassen verbleiben unverändert im Präsenz-Schichtunterricht.

Ausführliche Vorabinformationen haben Sie bereits mit dem gestrigen Elternbrief erhalten, der an dieser Stelle noch einmal einzusehen ist:

Distanzunterricht_19.04.2020

Mit freundlichen Grüßen

Stefanie Backu

Unterrichtsbetrieb ab 19.04.20212021-04-16T10:30:49+02:00

Unterrichtsbetrieb ab 12.04.2021

„Merkblatt Selbsttests“ des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus für Eltern

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
 
in der Woche vom 12. bis 16.04.2021 findet der Unterricht, wie auch vor den Osterferien, in zwei Schichten statt. Die Lerngruppe und auch die Unterrichtszeiten Ihres Kindes bleiben unverändert.
 
Bitte lesen Sie die „Informationen zu den Covid-19-Tests an bayerischen Schulen“ aufmerksam durch.
 
Die bedeutsamste Änderung besteht darin, dass Schüler*innen nur noch mit einem aktuellen, negativen Covid-19-Test am Unterricht teilnehmen dürfen. Dadurch wird die von ihnen vor den Osterferien erteilte Genehmigung zur Selbsttestung nichtig:
 
Schicken Erziehungsberechtigte ihre Kinder ohne offiziell, extern erbrachten negativen Testnachweis (z.B. aus der Apotheke oder einem Testzentrum) in die Schule, ist angesichts der zwingenden infektionsschutzrechtlichen Vorgaben der 12. BayIfSMV davon auszugehen, dass die Erziehungsberechtigten mit der Durchführung einer Selbsttestung in der Schule einverstanden sind. Sollten Erziehungsberechtigte dies nicht sein, haben sie der Testung ausdrücklich schriftlich zu widersprechen. Ein Schulbesuch ist in diesem Fall nicht möglich.
 
Liegt kein negativer PCR- bzw. POC-Antigen-Schnelltest vor und wird die Durchführung eines Selbsttests in der Schule verweigert, dürfen die Schülerinnen und Schüler nicht am Präsenzunterricht teilnehmen und müssen das Schulgelände verlassen. Für Schülerinnen und Schüler ist – soweit erforderlich – bis zum Eintreffen eines Erziehungsberechtigten die Aufsicht sichergestellt; eine Teilnahme an schulischen Ganztagsangeboten bzw. der Mittagsbetreuung ist nicht möglich.
 
Weitere Folgen für die Teilnahme am Unterricht: Schülerinnen und Schüler, die kein negatives Testergebnis vorweisen können und nicht zur Durchführung eines Selbsttests in der Schule bereit sind, bzw. Schülerinnen und Schüler, welche aufgrund einer individuell beurteilten Gefährdung von der Teilnahme am Präsenzunterricht beurlaubt sind, erfüllen ihre Schulbesuchspflicht durch die Wahrnehmung von Angeboten (Wochenarbeitsplan) im Distanzlernen; ein Anspruch auf bestimmte Angebote (z.B. gesonderter Unterricht über MS-Teams) besteht nicht.
 
Die Schule ist sehr gut auf Ihre Kinder und die Anleitung der Tests für die Kinder vorbereitet. Nur durch die Testungen kann der Unterricht weiterhin stattfinden.
 
Ich wünsche uns allen einen guten Schulstart am Montag, der bei einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus sicherlich gelingen wird.
 
Mit besten Grüßen
Stefanie Backu
Rektorin
Unterrichtsbetrieb ab 12.04.20212021-04-12T17:32:08+02:00
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