Maskenpflicht in Grundschulen
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
die bisherige Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Maskenpflicht wurde nicht verlängert. Dies bedeutet, dass ab sofort alle Kinder und Lehrer auch im Unterricht eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) tragen müssen.
Bitte geben Sie Ihrem Kind Masken zum Wechseln in einem verschließbaren Plastikbeutel mit. Wir werden die Kinder daran erinnern, die Masken zu wechseln.
Mit freundlichen Grüßen
Stefanie Backu